Wiedergutmachung an NS-Verfolgte und deren Nachkommen wurde und wird aus den unterschiedlichsten Töpfen gezahlt und aufgrund verschiedenster Gesetze und Verträge. Die mittlerweile aufgelaufene Zwischensumme hat die ,,Süddeutsche Zeitung" am 15.Juli 2008 auf 63,22 Milliarden Euro beziffert, doch exakte Teildaten werden selten bekanntgegeben. Immerhin teilte jetzt die Bundesregierung mit, daß durch den ,,Fonds für Wiedergutmachungsleistungen an jüdische Verfolgte" bis zum 30.Juni 2009 insgesamt 595,689 Millionen Euro ausgeschüttet wurden. Dieser Fonds wurde im Oktober 1992 durch ein Abkommen des Bundesfinanzministeriums und der Jewish Claims Conference ins Leben gerufen. Aus der Mitteilung ergibt sich zudem ein Kontrollverzicht. Wörtlich: ,,Die Verteilung der von deutscher Seite zur Verfügung gestellten Mittel wurde der Jewish Claims Conference übertragen." Wiedergutmachung an unschuldig verfolgte Deutsche gab es bis heute nicht.
Während der Corona-Krise wurden von der Regime-Regierung weitreichende rentenpolitische Weichenstellungen gestellt. Allerdings nicht für Deutsche sondern für ältere und behinderte Juden aus den 15 Republiken der ehemaligen Sowjetunion. Eine bestimmte Klientel darf sich über ihre Verhältnisse üppigen Rentenaufschlag freuen. Es gibt umfangreiche Lockerungen für jüdische Migranten. Eine Integrationsprognose ist nicht mehr notwendig. Hier rächt sich auch der politische Kurs der AfD, der ausländischen Juden eine privilegierte Stellung einräumt. In Russland leben bis zu 700 00 und im Bereich der ehemaligen Sowjetunion bis zu 1,5 Millionen Juden leben. Die Ausplünderung der deutschen Sozialkassen geht weiter! https://deutsche-stimme.de
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