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Es werden Posts vom August, 2011 angezeigt.

Erfundene Schicksale

Die Jewish Claims Conference (JCC) in New York will einen Ombudsmann berufen. Die Einrichtung eines Ombudsmannes ist eine Reaktion auf Ermittlungen der New Yorker Staatsanwaltschaft. Die hatte nach einer Selbstanzeige der Claims Conference entdeckt, dass einzelne JCC-Mitarbeiter im Lauf der vergangenen 16 Jahre mehr als 42 Millionen US-Dollar hinterzogen hatten. Sie erfanden Schicksale von Flüchtlingen und fälschten Regierungsdokumente. Dann wurden Immigranten im Brooklyner Stadtteil Little Odessa rekrutiert, größtenteils Russen oder Ukrainer, und deren Biografien zurechtgebogen. Diese ,,Holocaust-Überlebenden" sollten einen Teil ihrer Zahlungen an die betrügerischen Angestellten zurück überweisen. Als das FBI zu ermitteln begann, wurden 5.500 solcher Fälle entdeckt.

Ist das Recht?

Israel verbietet Siedlungsboykott. Das israelische Parlament hat trotz aller Kritik ein umstrittenes Anti- Boykott-Gesetz verabschiedet. Demnach können nicht nur Israeli, sondern auch in Ostjerusalem lebende Araber verklagt werden, wenn sie zum Boykott von Waren aus israelischen Siedlungen aufrufen. Mit dem Gesetz versuchen die Siedler und ihre Lobby im Parlament, sich gegen immer neue Boykottaufrufe zu wehren. Auch öffentliche Appelle von Linken, Künstlern und Akademikern, Siedlungen im Westjordanland zu meiden, können nun strafrechtliche Folgen haben. Menschenrechtsgruppen kündigten an, dass sie das neue Gesetz vor dem Obersten Gerichtshof anfechten werden.

Großzügige Rentenregelung

Tausende Juden, die unter deutscher NS-Besatzung in einem Ghetto gearbeitet haben und später nach Israel ausgewandert sind, können bis Juli 1997 rückwirkend deutsche Rentenansprüche haben. Das geht aus einem jetzt schriftlich veröffentlichten Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel vom 19. April 2011 hervor. Nach dem Ghetto-Renten-Gesetz aus dem Jahr 2002 haben Juden rückwirkend ab Juli 1997 deutsche Rentenansprüche erworben, wenn sie in einem Ghetto gearbeitet haben. Bis 2009 hatten 70.000 Juden aus aller Welt einen Antrag auf diese Ghetto-Rente gestellt, davon 30.000 aus Israel. Ein Anspruch auf Ghetto-Rente kann sogar dann bestehen, wenn Betroffene in Deutschland noch gar keinen Antrag gestellt haben. Im Streitfall war eine 1934 in Lodz geborene Frau 1958 nach Israel ausgewandert und hatte dort 1994 ihre Altersrente beantragt. Wie nun das Bundessozialgericht entschied, umfasst dieser Antrag auch alle deutschen Altersrenten - auch die Ghetto-Rente, obwohl es für diese 1994 n

Unschuldiger Strauss-Kahn

Es wurde von Strauss-Kahns Leuten nichts unversucht gelassen, um die Glaubwürdigkeit von Nafissatou Diallo zu demontieren. Sie erwähnte in einem Telefonat am Tag nach dem Vorfall: ,,Dieser Typ hat viel Geld." Es wäre merkwürdig, hätte sie das da immer noch nicht bemerkt. Sie habe gelogen, um ihren Asylantrag mehr Nachdruck zu verschaffen. Das soll vorkommen, öfters als man denkt. Wie ist es eigentlich um die Glaubwürdigkeit von Strauss-Kahn (,,DSK") bestellt? Hat er nicht seinen Anwalt Benjamin Brafman vor Gericht auflisten lassen, mit wem er ab 12 Uhr mittags am 14. Mai zusammen war. Um ein Alibi zu suggerieren, das es nicht gibt. Und um dann (auf die in Zeiten der DNA-Analyse vielleicht ratsame?) Strategie umzusteigen, bei dem Vorfall im Hotel habe es sich um ,,einvernehmlichen Sex" gehandelt. Eine Art Romanze sozusagen. Strauss-Kahns Freunde sind so um ihn besorgt, dass sie auch noch die Theorie in die Welt setzten, Diallo habe für sexuelle Dienste Geld von Strauss-