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Höhere EU-Diäten

8,7 Millionen Euro zahlt Deutschland bisher jährlich für die Diäten seiner EU-Abgeordneten. Doch nun wird das System umgestellt: Ab Herbst bezahlt die Bundesrepublik indirekt die Diäten für ein Fünftel aller EU-Abgeordneter – dabei stellt sie nur ein Siebtel der Parlamentarier. Und es gibt noch weitere Neuerungen.

Die deutschen Steuerzahler müssen künftig mehr Geld als bisher für das EU-Parlament in Brüssel ausgeben. Deutschland wird ab Herbst 2009 ein Fünftel der Diäten der 751 Abgeordneten übernehmen müssen, obwohl nur ein Siebtel der Parlamentarier aus der Bundesrepublik kommen. „Die Mehrausgaben bewegen sich aber nur im einstelligen Millionenbereich“, sagte Ingo Friedrich (CSU), Präsidiumsmitglied im EU-Parlament, WELT ONLINE.Grund für die Änderungen ist die seit 2005 geplante Diätenreform, die eine einheitliche Bezahlung der Abgeordneten in Höhe von 7400 Euro vorschreibt. Dabei werden die Diäten von rund 66,7 Millionen Euro jährlich künftig aus dem EU-Gemeinschaftshaushalt bezahlt, der zu einem Fünftel (21 Milliarden Euro) von Deutschland finanziert wird. Bisher haben die deutschen Steuerzahler nur die Diäten der 99 deutschen Europaabgeordneten in Höhe von 8,7 Millionen Euro im Jahr bezahlt, also rund ein Siebtel der gesamten Diäten. Laut Gesetz werden die Diäten bisher von den einzelnen Mitgliedsstaaten übernommen, die Höhe der Bezüge richtet sich nach den nationalen Gepflogenheiten.So verdient ein Abgeordneter aus Bulgarien bisher nur 1000 Euro monatlich, sein italienischer Kollege erhält dagegen 12.000 Euro. Deutsche EU-Parlamentarier beziehen 7339 Euro brutto – genau wie die Abgeordneten im Deutschen Bundestag. „Die Reform ist ein echter Fortschritt: Wir haben jetzt mehr Transparenz, und jeder Abgeordneter wird künftig für seine Arbeit gleichbezahlt“, sagte Friedrich.Neben der Diätenreform hat sich das EU-Parlament im Rahmen einer Neuregelung des sogenannten Europäischen Abgeordnetenstatuts auch auf Änderungen bei der Beschäftigung von Verwandten geeinigt: Künftig dürfen die EU-Abgeordneten keine Ehepartner oder Kinder mehr beschäftigen. Dies war vor allem unter britischen Abgeordneten bisher nicht unüblich. So beschäftigt etwa die Vizepräsidentin des EU-Parlaments, Diana Wallis (Liberale), völlig legal ihren Ehemann als Büromitarbeiter.

Auch die Abrechnung der Reisekosten wurde nunmehr reformiert. Bisher erhielten die Abgeordneten des EU-Parlaments jeden Flug mit einer Pauschale, die geringfügig unterhalb des Preises für die Businessclass lag, vergütet – auch dann, wenn sie einen Billigflieger benutzten. Künftig werden nur noch die tatsächlichen Kosten erstattet: Wer billig fliegt, kann also nicht länger von einer relativ hohen Erstattungspauschale profitieren. Friedrich: „Die Möglichkeit, bei der Abrechnung von Reisekosten zu tricksen, wird damit beendet.“

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