Der Wirtschaft geht es so gut wie lange nicht - die Konjunktur brummt, und auch ein Teil der Arbeitnehmer bekommt wieder mehr Lohn. Aber davon haben sie unter Umständen nicht viel. Mitunter kann sich der Arbeitnehmer für sein höheres Einkommens weniger kaufen als vorher. Schuld daran ist nicht allein die Inflation, die oft höher ausfällt als der Lohnzuwachs. Auch das deutsche Steuerrecht macht den deutschen Arbeitnehmern zu schaffen. Verdient der Arbeitnehmer mehr, dann muss einen höheren Steuersatz zahlen. Das passiert nicht proportional, sondern überproportional.
Je nach Bruttoeinkommen zahlen Arbeitnehmer einen bestimmten Steuersatz. Bekommen sie aber eine Lohnerhöhung zum Beispiel von zwei Prozent, rutschen sie automatisch in einen höheren Steuersatz. Sie zahlen dann schon vier Prozent mehr Steuern. Das Problem: Sie müssen die höheren Steuern auch dann zahlen, wenn ihre Lohnerhöhung von der Inflation aufgefressen wird. Das heißt: Obwohl nichts von ihrer Lohnerhöhung hat, kassiert der Staat mehr Steuern.Kalte Progression' heißt dieses Phänomen und der deutsche Fiskus verdient daran kräftig. Das Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung in Tübingen schätzt die Mehreinnahmen von 2006 bis 2012 auf 63 Milliarden Euro.Das kommt das einer versteckten Steuererhöhung gleich: "Man muss überproportional mehr Steuern zahlen, obwohl man real gar nicht mehr in der Tasche hat. Das heißt: Die Steuer besteuert das, was ich gar nicht habe."
Dass es auch anders geht, zeigen unsere Nachbarn in den Niederlanden. Dort passt der Staat jedes Jahr die Steuertarife der Inflation genau so an, dass die Menschen nur mehr Steuern zahlen müssen, wenn sie auch tatsächlich mehr Geld zum Ausgeben haben. Deutschland zählt zu den wenigen Ländern, wo diese Praxis noch nicht Einzug in das Steuersystem gehalten hat.
Nicht zuletzt wegen der offensichtlichen Ungerechtigkeit, die mit der kalten Progression verbunden ist, fordern wir deren Abschaffung. Ein Blick auf die steuerfreie Kostenpauschale der Bundestagabgeordneten zeigt, dass die Inflation, wenn es um Einkommen der Parlamentarier geht, durchaus eine Rolle spielt. Die Pauschale wird jedes Jahr an die Preissteigerung angepasst. Das macht innerhalb der vergangenen sieben Jahre eine Erhöhung von 41.000 Euro auf 45.432 Euro. Im selben Zeitraum sank hingegen der Arbeitnehmerpauschbetrag um zwölf Prozent auf 920 Euro pro Jahr. Man bekommt was man gewählt hat.
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