Direkt zum Hauptbereich

UNO-Folterausschuss klagt Israel an

         

Das UNO-Komitee gegen Folter (CAT) hat Israel aufgefordert, Gründe der Verteidigung als mögliche Legitimation für Folterungen aufzugeben. Israel solle sicherstellen, dass niemand an geheimen Haftorten gefangen sei, und die Existenz solcher Einrichtung aufdecken, die einen Verstoß gegen die Antifolterkonvention darstellen.

Das UNO-Komitee forderte Israel weiter auf, das absolute Folterverbot der Konvention in die nationale Gesetzgebung aufzunehmen. Und es bekräftigte, dass die Konvention entgegen der Meinung Israels auch in den besetzten Palästinenser-Gebieten gültig sei. Trotz legitimen Sicherheitsanliegen sei Israel verpflichtet, seine Bürger sowie alle Personen unter seiner Rechtsprechung oder De-facto-Kontrolle vor Gewalt zu schützen. Das UNO-Gremium warf Israel zudem vor, dass Häftlinge unter Administrativhaft während Wochen oder Monaten in Gefangenschaft blieben, bis sie einem Richter vorgeführt würden. Eine solche Haft ohne Anklage komme Folter gleich.

Jährlich würden rund 700 Minderjährige von Militärgerichten verurteilt, wobei sich 95 Prozent dieser Fälle auf Geständnisse stützten, die als Beweise für eine Verurteilung dienten, kritisierte das UNO-Gremium.

Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

Deutsche Rente als Geschenk

Während der Corona-Krise wurden von der Regime-Regierung weitreichende rentenpolitische Weichenstellungen gestellt. Allerdings nicht für Deutsche sondern für ältere und behinderte Juden aus den 15 Republiken der ehemaligen Sowjetunion. Eine bestimmte Klientel darf sich über ihre Verhältnisse üppigen Rentenaufschlag freuen. Es gibt umfangreiche Lockerungen für jüdische Migranten. Eine Integrationsprognose ist nicht mehr notwendig. Hier rächt sich auch der politische Kurs der AfD, der ausländischen Juden eine privilegierte Stellung einräumt. In Russland leben bis zu 700 00 und im Bereich der ehemaligen Sowjetunion bis zu 1,5 Millionen Juden leben. Die Ausplünderung der deutschen Sozialkassen geht weiter!             https://deutsche-stimme.de

Rassismus pur

Erst publizierten etwa 50 Rabbiner Anfang Dezember 2010 einen Brief, in dem sie dazu aufforderten, keine Wohnungen an Araber zu vermieten. Ende Dezember 2010 zogen 27 Rabbiner-Ehefrauen nach. Sie riefen dazu auf, daß ,,jüdische Mädchen nicht mit nicht jüdischen Männern ausgehen" sollten. Die israelischen Araber leben seit Jahrzehnten als eine Art Staatsbürger zweiter Klasse. Jetzt fühlen sie sich physisch bedroht. In Bat Yam, einer Kleinstadt in der Nähe der alten arabischen Stadt Jaffa im Süden von Tel Aviv, demonstrierte am 20. Dezember 2010 die Gruppierung ,,Juden für ein jüdisches Bat Yam". ,,Wir haben es satt, daß so viele Araber mit jüdischen Mädchen ausgehen", sagte einer der Organisatoren, Bentzi Kufstein. Nach der Halacha, dem jüdischen Gesetz, sind ,,Mischehen" verboten.

Großzügige Rentenregelung

Tausende Juden, die unter deutscher NS-Besatzung in einem Ghetto gearbeitet haben und später nach Israel ausgewandert sind, können bis Juli 1997 rückwirkend deutsche Rentenansprüche haben. Das geht aus einem jetzt schriftlich veröffentlichten Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel vom 19. April 2011 hervor. Nach dem Ghetto-Renten-Gesetz aus dem Jahr 2002 haben Juden rückwirkend ab Juli 1997 deutsche Rentenansprüche erworben, wenn sie in einem Ghetto gearbeitet haben. Bis 2009 hatten 70.000 Juden aus aller Welt einen Antrag auf diese Ghetto-Rente gestellt, davon 30.000 aus Israel. Ein Anspruch auf Ghetto-Rente kann sogar dann bestehen, wenn Betroffene in Deutschland noch gar keinen Antrag gestellt haben. Im Streitfall war eine 1934 in Lodz geborene Frau 1958 nach Israel ausgewandert und hatte dort 1994 ihre Altersrente beantragt. Wie nun das Bundessozialgericht entschied, umfasst dieser Antrag auch alle deutschen Altersrenten - auch die Ghetto-Rente, obwohl es für diese 1994 n...