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UN-Kritik an Israel

                                 Neuer Bericht über Willkür-Untaten

Die Vereinten Nationen haben sich in einem bericht mit der israelischen Kriegsführung in Gaza zwischen Ende Dezember und Mitte Januar befaßt. Ergebnis: Israel habe ohne Not gezielt auf Zivilisten und UNO-Einrichtungen geschoßen. Dabei geht es vor allem um Angriffe auf Schulen des UNO-Hilfswerkes für Palästina-Flüchtlinge (UNRWA), um die Beschießung eines UNO-Konvois, um die Bombardierung des UNRWA-Hauptquartiers sowie um die Beschädigung einer Tagesklinik und eines UNO-Büros. Rechtliche Folgen haben diese Feststellungen allerdings nicht.

UNO-Generalsekretär Ban Ki Moon berichtete dem Sicherheitsrat, Israel trage die volle Verantwortung für die in diesem Zusammenhang zu beklagenden Todesfälle, Verletzungen und angerichteten Schäden.  Die Aktionen seien von ,,Fahrlässigkeit" und ,,Rücksichtslosigkeit" geprägt gewesen. Israelische Behauptungen, in den jeweiligen Einrichtungen hätten sich feindliche Kämpfer aufgehalten dementierte er scharf. Nach Feststellungen der Kommission hatte Israel nach den ersten Zwischenfällen ausdrücklich versprochen, UNO-Einrichtungen zu schonen. Dennoch wurde das UNRWA-Hauptquartier anschließend über Stunden beschoßen, unter anderem mit Phosphor-Munition, was um ein Haar dazu geführt hätte, die umfangreichen Treibstofflager der UNO in Brand zu setzen. Ban Ki Moon kündigte an, er werde von Israel Wiedergutmachung für Schäden in Höhe von mehr als 10 Millionen Dollar fordern.

Das Anti-Folter-Komitee der UNO hat darüber hinaus ,,brutale Verhörmethoden" in israelischen Geheimgefängnissen angeprangert. Es gebe Beschwerden über Folter, Mißhandlungen und schlechte Haftbedingungen. Die UNO-Experten werfen Israel vor, palästinensische Gefangene an einem geheimen Ort auf israelischem Gebiet festzuhalten und dort Verhörmethoden anzuwenden, die gegen die Anti-Folter-Konvention der Vereinten Nationen verstoßen. Dabei ginge es um Schläge, Schlafentzug und das Sitzen in schmerzhaften Stellungen. Israel wird aufgefordert, dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz Zugang zu gewähren.

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