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Stattliche Zuschüsse an jüdische Gemeinden

Die Bundesländer haben mit den Landesverbänden des Zentralrats der Juden in Deutschland Staatsverträge abgeschloßen, in denen das Verhältnis zwischen den jüdischen Gemeinden und dem Staat geregelt sowie die jeweilige Subventionierung der Kultusgemeinden aus der Länderkasse festgelegt ist. Die jährlichen Zuschüsse aus der Steuerkasse sind teils erheblich und dienen nur den laufenden Ausgaben der jüdischen Gemeinden, während es für den Neubau und die Renovierung von Synagogen und Gemeindezentren weitere Zuschüsse bis hin zur nahezu kompletten Übernahme der Kosten gibt.

So hat der bayerische Landtag kürzlich einen Vertrag zur Änderung des Vertrags zwischen dem Freistaat Bayern und dem Landesverband der Israelitischen Kultusgemeinden in Bayern zugestimmt. Artikel 1 Absatz 1 des Vertrages erhielt folgende neue Fassung:

1.) ,,Zur Erhaltung und Pflege des gemeinsamen deutsch-jüdischen Kulturerbes und zur Aufrechterhaltung jüdischen Gemeindelebens in den Israelitischen Kultusgemeinden Bayerns beteiligt sich der Freistaat Bayern an den laufenden Ausgaben für religiöse und kulturelle Zwecke mit 4.250.000 Euro im Haushaltsjahr 2008,

mit 4.750.000 Euro im Haushaltsjahr 2009,

mit 5.250.000 Euro im Haushaltsjahr 2010,

mit 5.750.000 Euro im Haushaltsjahr 2011,

mit 6.250.000 Euro im Haushaltsjahr 2012,

mit 6.750.000 Euro im Haushaltsjahr 2013,

mit 7.000.000 Euro im Haushaltsjahr 2014."

Der Zuschuss wird also von 2008 bis 2013 jedes Jahr automatisch um 500.000 Euro angehoben und steigt ab 2014 um weitere 250.000 Euro. Insgesamt erhält der Landesverband der Israelitischen Kultusgemeinden in Bayern in den Jahren von 2008 bis 2014 somit 40 Millionen Euro aus der Steuerkasse. Der im Jahr 2014 ausbezahlte Betrag liegt um rund 65 Prozent über dem des Jahres 2008. Ein stattlicher Zuwachs, von dem der deutsche Normalverdiener nur träumen kann.

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