Direkt zum Hauptbereich

Berliner Verkehrsbetriebe verzockten 156 Millionen Euro

Es gibt Dinge, die dürfte es nicht geben. Aber im Liberalkapitalismus, der nach dem Prinzip „Mach Geld, mach mehr Geld“ - und das ohne Rücksicht auf Verluste, und auf Geldgier - arbeitet, ist es möglich, daß ein kommunales Beförderungsunternehmen wie die Berliner Verkehrsbetriebe BVG einen riesigen Verlust machen können, weil sie sich auf riskante Wertpapiergeschäfte einlassen durften und so im Zuge der Finanzkrise eine riesige Summe verloren.

Insgesamt machte die BVG im letzten Geschäftsjahr 247 Millionen Euro Verlust, da sich unter anderem auch weniger Fahrgäste von ihr befördern ließen. Viel schlimmer wirkten sich aber die Geschäfte aus, auf die sich die Bus- und Bahnmanager vor mehr als zehn Jahren einließen. 156 Millionen Euro muß die BVG zurücklegen, weil Wertpapier- und Leasinggeschäfte mit amerikanischen Finanzinvestoren zu platzen drohen. Die BVG hatte von 1997 bis 2002 fast 1000 Straßenbahn- und U-Bahnwaggons verkauft und zurückgeleast. In Zusammenhang mit diesen Geschäften hat der Vorstand 2007 ein Wertpapierpaket des Typs CDO (Collateralized Debt Obligation) akzeptiert, die heute wegen der darin enthaltenen Kreditrisiken als wertlos gelten.

Der Vorsitzende des BVG-Aufsichtsrates, Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) kündigte an, gegen das amerikanische Bankhaus JP Morgan, das der BVG die Papiere empfohlen hatte, juristisch vorzugehen: „Die BVG wird gegen JP Morgan klagen“, sagte Sarrazin der Berliner Morgenpost am 10. März 2009. Ein Sondergutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PWC erhärte den Verdacht der „Falschberatung“. Es habe unwahrhaftige Angaben über die Risikostruktur des Paketes gegeben.

Man fragt sich natürlich, auf welchem Stern seinerzeit die BVG-Manager groß geworden sind und ob sie wenigstens heute wissen, was „Collateralized Debt Obligationen“ sind. Wer sich auf solche Geschäfte einlassen konnte, gehört wegen Untreue vor Gericht. Andererseits gehören „Falschberatung“ und „unwahrhaftige Angaben über die Risikostruktur“ von Wertpapieren zum Geschäft der amerikanischen Finanzhaie. Man darf also wählen, ob man den BVG-Managern Dummheit oder bösen Vorsatz auf Grund hoher Schmiergeldzahlungen unterstellen möchte. Den Schaden wird am Ende auf jeden Fall der Bürger haben.

Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

Deutsche Rente als Geschenk

Während der Corona-Krise wurden von der Regime-Regierung weitreichende rentenpolitische Weichenstellungen gestellt. Allerdings nicht für Deutsche sondern für ältere und behinderte Juden aus den 15 Republiken der ehemaligen Sowjetunion. Eine bestimmte Klientel darf sich über ihre Verhältnisse üppigen Rentenaufschlag freuen. Es gibt umfangreiche Lockerungen für jüdische Migranten. Eine Integrationsprognose ist nicht mehr notwendig. Hier rächt sich auch der politische Kurs der AfD, der ausländischen Juden eine privilegierte Stellung einräumt. In Russland leben bis zu 700 00 und im Bereich der ehemaligen Sowjetunion bis zu 1,5 Millionen Juden leben. Die Ausplünderung der deutschen Sozialkassen geht weiter!             https://deutsche-stimme.de

Rassismus pur

Erst publizierten etwa 50 Rabbiner Anfang Dezember 2010 einen Brief, in dem sie dazu aufforderten, keine Wohnungen an Araber zu vermieten. Ende Dezember 2010 zogen 27 Rabbiner-Ehefrauen nach. Sie riefen dazu auf, daß ,,jüdische Mädchen nicht mit nicht jüdischen Männern ausgehen" sollten. Die israelischen Araber leben seit Jahrzehnten als eine Art Staatsbürger zweiter Klasse. Jetzt fühlen sie sich physisch bedroht. In Bat Yam, einer Kleinstadt in der Nähe der alten arabischen Stadt Jaffa im Süden von Tel Aviv, demonstrierte am 20. Dezember 2010 die Gruppierung ,,Juden für ein jüdisches Bat Yam". ,,Wir haben es satt, daß so viele Araber mit jüdischen Mädchen ausgehen", sagte einer der Organisatoren, Bentzi Kufstein. Nach der Halacha, dem jüdischen Gesetz, sind ,,Mischehen" verboten.

Großzügige Rentenregelung

Tausende Juden, die unter deutscher NS-Besatzung in einem Ghetto gearbeitet haben und später nach Israel ausgewandert sind, können bis Juli 1997 rückwirkend deutsche Rentenansprüche haben. Das geht aus einem jetzt schriftlich veröffentlichten Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel vom 19. April 2011 hervor. Nach dem Ghetto-Renten-Gesetz aus dem Jahr 2002 haben Juden rückwirkend ab Juli 1997 deutsche Rentenansprüche erworben, wenn sie in einem Ghetto gearbeitet haben. Bis 2009 hatten 70.000 Juden aus aller Welt einen Antrag auf diese Ghetto-Rente gestellt, davon 30.000 aus Israel. Ein Anspruch auf Ghetto-Rente kann sogar dann bestehen, wenn Betroffene in Deutschland noch gar keinen Antrag gestellt haben. Im Streitfall war eine 1934 in Lodz geborene Frau 1958 nach Israel ausgewandert und hatte dort 1994 ihre Altersrente beantragt. Wie nun das Bundessozialgericht entschied, umfasst dieser Antrag auch alle deutschen Altersrenten - auch die Ghetto-Rente, obwohl es für diese 1994 n...