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,,Rüge aus Jerusalem"

Die israelische Regierung zeigt sich ungehalten über die Handhabung der sogenannten Ghetto-Renten durch die Deutsche Rentenversicherung. Einen entsprechenden Beitrag überschrieb der ,,Spiegel" (Nr.5 / 2011) mit ,,Rüge aus Jerusalem". Grundlage dieser Leistungen im Rahmen deutscher Wiedergutmachung ist das 2002 vom Bundestag beschlossene ,,Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto" (ZRBG). Ehemalige Ghetto-Bewohner in Osteuropa, die sich während des Zweiten Weltkrieges ,,aus eigenem Willensentschluß und gegen Entgelt" zur Arbeit in deutschen Rüstungsbetrieben gemeldet hatten, erhielten damit einen Anspruch auf Rente aus der Deutschen Rentenversicherung. Mit dem beschriebenen Kreis der Berechtigten sollten Ghettoarbeiter von Zwangsarbeitern abgegrenzt werden, die bereits Entschädigungen von Deutschland erhalten haben.

Von den rund 70.000 Rentenanträgen, die daraufhin eingingen, wurden über 90 Prozent abgelehnt, weil die Voraussetzungen nicht gegeben waren. So hatten viele der Antragsteller - weil sie sich offenbar mehr davon versprochen hatten - in früheren Anträgen angegeben, sie seien zur Arbeit gezwungen worden und waren bereits auf andere Weise entschädigt worden, beispielsweise aus dem Zwangsarbeiter-Fonds. Rund die Hälfte der Antragsteller lebt heute in Israel.

Im Juni 2009 urteilte das Bundessozialgericht, die Voraussetzungen zur Erlangung der Ghetto-Rente müssten großzügiger ausgelegt werden. Die Deutsche Rentenversicherung verschickte daraufhin neue Fragebögen und will allen, deren Antrag erst nach dem Urteil des Bundessozialgerichts und der neuen Rechtslage bewilligt wird, nach der Regelung im Sozialgesetzbuch die Rente vier Jahre rückwirkend gewähren. Die israelische Regierung drängt aber darauf, die Renten ab 1997, wie es im Gesetz von 2002 vorgesehen war, rückwirkend zu zahlen. Nach Schätzungen würde dies zu Mehrkosten in Höhe von 1,5 Milliarden Euro führen.

Man darf darauf gespannt sein, ob die Bundesregierung wie so oft gegenüber jüdischen Wiedergutmachungsforderungen, einknicken wird. Notfalls kann man ja die Rentenbeiträge erhöhen.

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