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Wo Israel spart

Der Staat Israel bekannte sich zu seiner Schuld, als er ein Untersuchungskomitee unter Vorsitz von Richterin Dalia Dorner einrichtete, das sich mit der Hilfe für die 90.000 Holocaustüberlebenden befasste, die in Armut leben. Das Komitee legte seinen Bericht vor und der Beschluß, seine Empfehlungen zu übernehmen wurde in den Medien veröffentlicht. Die unvollständige Umsetzung der Empfehlungen führte dazu, daß der Staat im Jahr 2009 auf Kosten der Überlebenden 22,5 Millionen Schekel spart. Die zentrale Empfehlung des Komitees war es, die Zahlungen für ca. 43.000 Überlebende, die von Israel entschädigt werden, auf 75 % der Rente festzulegen, die Deutschland den Holocaustüberlebenden zahlt.

Bisher war es der Standpunkt Israels, dass das Wiedergutmachungsabkommen es nicht dazu verpflichtet, die israelischen Holocausüberlebenden zu entschädigen, vor allem nicht in einem ähnlichen Umfang wie Deutschland es tut. Diese prinzipielle Einstellung führte dazu, dass die israelischen Zahlungen an die Überlebenden nur halb so hoch waren wie die Entschädigung, die Deutschland den Überlebenden zahlt. Deutschland überweist den Berechtigten mit einer Behinderung von 25 % eine monatliche Grundrente von 422 Euro.

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Deutsche Rente als Geschenk

Während der Corona-Krise wurden von der Regime-Regierung weitreichende rentenpolitische Weichenstellungen gestellt. Allerdings nicht für Deutsche sondern für ältere und behinderte Juden aus den 15 Republiken der ehemaligen Sowjetunion. Eine bestimmte Klientel darf sich über ihre Verhältnisse üppigen Rentenaufschlag freuen. Es gibt umfangreiche Lockerungen für jüdische Migranten. Eine Integrationsprognose ist nicht mehr notwendig. Hier rächt sich auch der politische Kurs der AfD, der ausländischen Juden eine privilegierte Stellung einräumt. In Russland leben bis zu 700 00 und im Bereich der ehemaligen Sowjetunion bis zu 1,5 Millionen Juden leben. Die Ausplünderung der deutschen Sozialkassen geht weiter!             https://deutsche-stimme.de

Rassismus pur

Erst publizierten etwa 50 Rabbiner Anfang Dezember 2010 einen Brief, in dem sie dazu aufforderten, keine Wohnungen an Araber zu vermieten. Ende Dezember 2010 zogen 27 Rabbiner-Ehefrauen nach. Sie riefen dazu auf, daß ,,jüdische Mädchen nicht mit nicht jüdischen Männern ausgehen" sollten. Die israelischen Araber leben seit Jahrzehnten als eine Art Staatsbürger zweiter Klasse. Jetzt fühlen sie sich physisch bedroht. In Bat Yam, einer Kleinstadt in der Nähe der alten arabischen Stadt Jaffa im Süden von Tel Aviv, demonstrierte am 20. Dezember 2010 die Gruppierung ,,Juden für ein jüdisches Bat Yam". ,,Wir haben es satt, daß so viele Araber mit jüdischen Mädchen ausgehen", sagte einer der Organisatoren, Bentzi Kufstein. Nach der Halacha, dem jüdischen Gesetz, sind ,,Mischehen" verboten.

Großzügige Rentenregelung

Tausende Juden, die unter deutscher NS-Besatzung in einem Ghetto gearbeitet haben und später nach Israel ausgewandert sind, können bis Juli 1997 rückwirkend deutsche Rentenansprüche haben. Das geht aus einem jetzt schriftlich veröffentlichten Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel vom 19. April 2011 hervor. Nach dem Ghetto-Renten-Gesetz aus dem Jahr 2002 haben Juden rückwirkend ab Juli 1997 deutsche Rentenansprüche erworben, wenn sie in einem Ghetto gearbeitet haben. Bis 2009 hatten 70.000 Juden aus aller Welt einen Antrag auf diese Ghetto-Rente gestellt, davon 30.000 aus Israel. Ein Anspruch auf Ghetto-Rente kann sogar dann bestehen, wenn Betroffene in Deutschland noch gar keinen Antrag gestellt haben. Im Streitfall war eine 1934 in Lodz geborene Frau 1958 nach Israel ausgewandert und hatte dort 1994 ihre Altersrente beantragt. Wie nun das Bundessozialgericht entschied, umfasst dieser Antrag auch alle deutschen Altersrenten - auch die Ghetto-Rente, obwohl es für diese 1994 n...