Direkt zum Hauptbereich

Urteil gegen Israels Ex-Präsidenten Katzav endgültig bestätigt


Israels Oberstes Gericht macht es amtlich: Erstmals geht ein israelischer Ex-Präsident ins Gefängnis. Mosche Katzav muss wegen Vergewaltigung sieben Jahre in Haft.
Der frühere israelische Präsident Mosche Katzav muss wegen Vergewaltigung für sieben Jahre ins Gefängnis. Der Oberste Gerichtshof Israels bestätigte am Donnerstag endgültig ein Urteil vom März, das von dem 65-Jährigen angefochten worden war.
Katzav war im Juni 2007 wegen der Vergewaltigungsvorwürfe mehrerer Frauen zum Rücktritt vom höchsten Staatsamt gezwungen worden, bestritt diese aber zunächst beharrlich. Es ist das erste Mal, dass ein israelischer Ex-Präsident ins Gefängnis muss. Katzav werde seine Haft am 7. Dezember antreten müssen, berichteten israelische Medien.
Die strittigen sexuellen Kontakte zwischen Katzav und einer ehemaligen Mitarbeiterin seien "ohne jeden Zweifel unfreiwillig" zustande gekommen, selbst wenn es zuvor "romantische Verbindungen" gegeben habe, befand der Oberste Gerichtshof. Das Gericht sah damit den Tatbestand der Vergewaltigung als gegeben. Die Zeugenaussagen belegten ein "anhaltend kriminelles Verhalten" des Ex-Präsidenten. 
Das Tel Aviver Bezirksgericht hatte Katzav im Dezember 2010 der Vergewaltigung, sexuellen Belästigung und Behinderung der Justiz schuldig befunden. Insgesamt drei frühere Mitarbeiterinnen, deren Identität geheim gehalten wurde, waren betroffen. Die Verbrechen fallen in Katzavs Amtszeiten als Tourismusminister von 1996 bis 1999 sowie als Präsident von 2000 bis 2007.
Katzav hatte das Strafverfahren im Juli 2006 selbst unfreiwillig in Gang gesetzt, indem er sich an den Generalstaatsanwalt wandte und behauptete, eines seiner Opfer wolle ihn erpressen. Im Zuge der Ermittlungen wurde er jedoch schnell zum Verdächtigen.

Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

Deutsche Rente als Geschenk

Während der Corona-Krise wurden von der Regime-Regierung weitreichende rentenpolitische Weichenstellungen gestellt. Allerdings nicht für Deutsche sondern für ältere und behinderte Juden aus den 15 Republiken der ehemaligen Sowjetunion. Eine bestimmte Klientel darf sich über ihre Verhältnisse üppigen Rentenaufschlag freuen. Es gibt umfangreiche Lockerungen für jüdische Migranten. Eine Integrationsprognose ist nicht mehr notwendig. Hier rächt sich auch der politische Kurs der AfD, der ausländischen Juden eine privilegierte Stellung einräumt. In Russland leben bis zu 700 00 und im Bereich der ehemaligen Sowjetunion bis zu 1,5 Millionen Juden leben. Die Ausplünderung der deutschen Sozialkassen geht weiter!             https://deutsche-stimme.de

Rassismus pur

Erst publizierten etwa 50 Rabbiner Anfang Dezember 2010 einen Brief, in dem sie dazu aufforderten, keine Wohnungen an Araber zu vermieten. Ende Dezember 2010 zogen 27 Rabbiner-Ehefrauen nach. Sie riefen dazu auf, daß ,,jüdische Mädchen nicht mit nicht jüdischen Männern ausgehen" sollten. Die israelischen Araber leben seit Jahrzehnten als eine Art Staatsbürger zweiter Klasse. Jetzt fühlen sie sich physisch bedroht. In Bat Yam, einer Kleinstadt in der Nähe der alten arabischen Stadt Jaffa im Süden von Tel Aviv, demonstrierte am 20. Dezember 2010 die Gruppierung ,,Juden für ein jüdisches Bat Yam". ,,Wir haben es satt, daß so viele Araber mit jüdischen Mädchen ausgehen", sagte einer der Organisatoren, Bentzi Kufstein. Nach der Halacha, dem jüdischen Gesetz, sind ,,Mischehen" verboten.

Großzügige Rentenregelung

Tausende Juden, die unter deutscher NS-Besatzung in einem Ghetto gearbeitet haben und später nach Israel ausgewandert sind, können bis Juli 1997 rückwirkend deutsche Rentenansprüche haben. Das geht aus einem jetzt schriftlich veröffentlichten Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel vom 19. April 2011 hervor. Nach dem Ghetto-Renten-Gesetz aus dem Jahr 2002 haben Juden rückwirkend ab Juli 1997 deutsche Rentenansprüche erworben, wenn sie in einem Ghetto gearbeitet haben. Bis 2009 hatten 70.000 Juden aus aller Welt einen Antrag auf diese Ghetto-Rente gestellt, davon 30.000 aus Israel. Ein Anspruch auf Ghetto-Rente kann sogar dann bestehen, wenn Betroffene in Deutschland noch gar keinen Antrag gestellt haben. Im Streitfall war eine 1934 in Lodz geborene Frau 1958 nach Israel ausgewandert und hatte dort 1994 ihre Altersrente beantragt. Wie nun das Bundessozialgericht entschied, umfasst dieser Antrag auch alle deutschen Altersrenten - auch die Ghetto-Rente, obwohl es für diese 1994 n...