Das nun verabschiedete israelische Referendumsgesetz, das Volksabstimmungen über mögliche Landrückgabe vorsieht, verstößt (. . . ) gegen die Grundregeln einer Demokratie.
Denn zur Demokratie gehört der Rechtsstaat, und der Rechtsstaat darf kein Recht brechen oder beugen. Wenn aber nun vor künftig abzuschließenden Friedensverträgen das Volk darüber abstimmen soll, ob die 1967 eroberten Golan-Höhen an Syrien zurückgegeben werden oder Ost-Jerusalem an die Palästinenser, dann maßt sich Israel ein Recht an, das es nicht hat. Der Golan und Ost-Jerusalem mögen zwar schon vor drei Jahrzehnten annektiert worden sein, aber dies war ein einseitiger Schritt und ist international nicht anerkannt worden. Völkerrechtlich handelt es sich weiter um besetztes Land - und darüber darf Israel keine Souveränität ausüben und auch keine Referenden ansetzen.
Das neue Gesetz ist also nur ein weitreichender Beleg dafür, dass Israel sich unbefangen über internationales Recht erhebt. Genauso verfährt das Land beim Siedlungsbau im Westjordanland. Dieser Bruch des Völkerrechts bleibt nicht nur ungestraft - ein kurzzeitiger Baustopp wird sogar von den USA reich vergolten. Die Erfahrung also scheint Israel zu lehren, dass sich der Rechtsbruch lohnt.
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