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Juristische Kriegsführung


                                              Juristische Kriegsführung

Der Haftbefehl gegen die israelische Oppositionschefin Zipi Liwni ist nur die Spitze eines Eisbergs. Die juristische Kriegsführung gegen Israel wird in der UNO, in Universitäten, Gewerkschaften und Kirchen betrieben. Ein Außschluß des jüdischen Staates aus der Weltorganisation soll Israel isolieren. Bei der Menschenrechtsorganistaion der UNO gelang es, das Mandat für den Goldstone-Bericht durchzusetzen.

Hinzu kommen Kampagnen gegen israelische Firmen, die Fabriken in den besetzten Gebieten unterhalten, oder internationale Konzerne wie Veolia in Frankreich, die mit Israel kooperieren. Veolia zog seine Beteiligung am Bau der Jerusalemer Straßenbahn zurück, weil sie in das 1967 besetzte Ostjerusalem führe.

Der Luxemburger EU-Chefankläger Yves Bott bestimmte, daß Israel ,,inernational anerkannte Grenzen” habe, gemäß dem UNO-Teilungsplan von 1947. Folglich müsse Israel bei der Autonomiebehörde in Ramallah eine Exportgenehmigung für Waren einholen, die jenseits dieser Grenzen hergestellt worden seien.



                    

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