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Betrug mit Wiedergutmachungsgeldern


Letztes Jahr erhob die Staatsanwaltschaft bei einem Bundesgericht in New York Anklage gegen mehrere ehemalige und derzeitige Mitarbeiter der Jüdischen Opferorganisation Jewish Claims Conference (JCC). Fast ein Jahr lang hatte das FBI ermittelt und herausgefunden, daß die Beschuldigten über einen Zeitraum von anderthalb Jahrzehnten Dokumente und Lebensläufe angeblicher Holocaust-Opfer gefälscht und mit diesen betrügerischen Machenschaften rund 42 Millionen Dollar veruntreut hatten. Nach den Ermittlungen entstanden so auf dem Papier etwa 6.000 antragsberechtigte Personen, denen angeblich Mittel aus zwei vom deutschen Steuerzahler finanzierten Entschädigungsfonds zustanden. Die Gelder seien ,,von den Gierigen abgeschöpft statt an die Bedürftigen ausgezahlt" worden, so damals die New Yorker FBI-Chefin Janice Fedarcyk.

Jetzt ist in dieser Angelegenheit das erste Urteil ergangen. Die aus Russland stammende jüdische Einwanderin Polin Anoshina (60) erhielt ein Jahr Gefängnis. 9.000 Dollar hatte sie mit der falschen Darstellung ergaunert, sie sei Holocaust-Überlebende. Zudem wirkte sie daran mit, daß insgesamt 105.000 Dollar an 30 andere Immigranten ausbezahlt wurden, die ebenfalls gefälschte Unterlagen vorgelegt hatten. Anoshina wurde auch dazu verurteilt, das Geld zurückzuzahlen.

Die JCC kommt immer wieder ins Gerede wegen finanzieller Unregelmäßigkeiten. So sorgte vor drei Jahren ein im israelischen Fernsehen gezeigter Dokumentationsfilm für großes Aufsehen. Die JCC, so die These des Films, beraube Holocaust-Überlebende. Im Einzelnen warf der Film der Opferorganisation vor, sie gebe gut eine Milliarde Dollar nicht für die Überlebenden frei. Die Quelle der einbehaltenen Gelder sei die Rückerstattung erbenlosen jüdischen Vermögens in den neuen deutschen Bundesländern gewesen, das der JCC übertragen wurde. Zudem lehne die Organisation Anträge auf persönliche Entschädigung aus deutschen Mitteln ab, um sich des Geldes selbst zu bemächtigen. Ein Großteil der Mittel werde für Zwecke ausgegeben, die mit Opfern der NS-Verfolgung nichts zu tun hätten. Versuche der israelischen Regierung, die JCC unter eine wie immer geartete Aufsicht zu stellen, schmettere die Claims Conference beharrlich ab.



Inzwischen sind in diesem Zusammenhang 30 Personen angeklagt worden. Das Justizministerium teilte mit, die nun nicht mehr bei der JCC tätigen ehemaligen Mitarbeiter hätten nach neuesten Erkenntnissen insgesamt über 57 Millionen Dollar ergaunert. Das Geld sei jüdischen NS-Opfern zugedacht gewesen.

Auch von jüdischer Seite wurde die Jewish Claims Conference wiederholt wegen bekannt gewordener Finanzskandale scharf kritisiert. Die Organisation entstand 1951 in New York. Sie erhob den Anspruch, für alle ermordeten und verschollenen Juden zu sprechen und deren Rechtsnachfolge anzutreten. Den ersten Erfolg errang die JCC mit dem Luxemburger Abkommen vom 10. September 1952 zwischen der Bundesrepublik, Israel und der Jewish Claims Conference. Die Adenauer-Regierung verpflichtete sich darin zu einer umfassenden Erweiterung der Wiedergutmachungs-Gesetzgebung sowie zu Naturalleistungen an Israel. Insgesamt wurden deutsche Zahlungen und Lieferungen im Wert von 3,5 Milliarden D-Mark vereinbart.

Doch das war nur der Anfang. Alle Bundesregierungen seit 1949 haben es fatalerweise unterlassen, Umfang und Zeitraum der Wiedergutmachung zu begrenzen. Als Folge werden bis auf den heutigen Tag immer wieder neue Forderungen von jüdischer Seite vorgebracht, wobei man über den dabei entwickelten Einfallsreichtum benso ins Staunen gerät wie über das stets willfährige Entgegenkommen der in Deutschland Regierenden.                                                                        31.10.2011

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