Die israelische Regierung zeigt sich ungehalten über die Handhabung der sogenannten Ghetto-Renten durch die Deutsche Rentenversicherung. Einen entsprechenden Beitrag überschrieb der ,,Spiegel" (Nr.5 / 2011) mit ,,Rüge aus Jerusalem". Grundlage dieser Leistungen im Rahmen deutscher Wiedergutmachung ist das 2002 vom Bundestag beschlossene ,,Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto" (ZRBG). Ehemalige Ghetto-Bewohner in Osteuropa, die sich während des Zweiten Weltkrieges ,,aus eigenem Willensentschluß und gegen Entgelt" zur Arbeit in deutschen Rüstungsbetrieben gemeldet hatten, erhielten damit einen Anspruch auf Rente aus der Deutschen Rentenversicherung. Mit dem beschriebenen Kreis der Berechtigten sollten Ghettoarbeiter von Zwangsarbeitern abgegrenzt werden, die bereits Entschädigungen von Deutschland erhalten haben. Von den rund 70.000 Rentenanträgen, die daraufhin eingingen, wurden über 90 Prozent abgelehnt, weil die Voraussetzungen ...