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Israels Angriff auf die Gaza-Hilfsflottille

          
         Bericht der UN-Untersuchungskommission
Der Angriff israelischer Marineeinheiten auf die zivile Flottille mit Hilfsgütern für den durch die israelische Seeblockade abgeriegelten Gaza-Streifen am Morgen des 31. Mai 2010 löste weltweite Proteste aus. Spezialeinheiten der israelischen Armee hatten in der Morgendämmerung die sechs Schiffe auf Hoher See geentert. Bei der Kommandoaktion wurden neun der insgesamt siebenhundert mit der Flotte reisenden Passagiere aus 36 Staaten getötet. Zahlreiche weitere Personen wurden verletzt, unter ihnen auch einige israelische Soldaten. Die Frachtschiffe hatten etwa 10.000 Tonnen Hilfsgüter an Bord, vor allem Nahrungsmittel und Textilien, Medikamente und medizinische Ausrüstungen. Die Flottille war von sechs Organisationen zusammengestellt worden, darunter ,,The Free Gaza Movement”, ,,The European Campaign to End the Siege to Gaza”, ,,The Swedish Ship to Gaza”. Alle Passagiere hatten sich vor Antritt der Reise auf völlige Gewaltlosigkeit verpflichten müssen. Auch war streng verboten, Waffen oder Munition an Bord zu nehmen.

Nach Augenzeugenberichten wurden die Schiffe etwa um 04:20 Uhr morgens von israelischen Kriegsschiffen und Hubschraubern mit Tränengas- und Blendgranatenmunition beschossen. Rund 1.000 israelische Soldaten seien an der Aktion beteiligt gewesen. Die Enterung habe gegen 04:30 Uhr begonnen. Insbesondere auf dem Schiff ,,Mavi Marmara” seien die israelischen Soldaten auf erbitterten Widerstand der Passagiere gestoßen, doch die Gegenwehr wurde schnell gebrochen. Alle neun Todesopfer, jeweils türkische Staatsbürger, waren auf diesem Schiff zu beklagen. In mehreren Fällen wurden, nach dem Untersuchungsergebnis eines türkischen Gerichtsmediziners, die tödlichen Schüsse aus nächster Nähe abgegeben.

Nach Übernahme des Kommandos durch die israelischen Soldaten wurden die Schiffe in den israelischen Hafen Ashdod gebracht. Nach einem kurzen Gefängnisaufenthalt fand die Ausweisung der Passagiere aus Israel statt. Viele von ihnen klagten über grausame und unmenschliche Behandlung sowie Folter durch israelische Soldaten und Sicherheitskräfte, darüber hinaus über unzureichende medizinische Versorgung der Verwundeten.

Am 2. Juni 2010 wurde eine Untersuchungskommission des UNO-Menschenrechtsausschusses eingerichtet. Am 22. September hat sie ihren Bericht vorgelegt, der am 27. September vom UNO-Menschenrechtsrat mit großer Mehrheit angenommen wurde (Bei Stimmenenthaltung der europäischen Staaten).

Eine wörtliche Übersetzung ins Deutsche wurde nun als ,,Bericht der Untersuchungskommission der Vereinten Nationen über den israelischen Angriff auf die Gaza-Hilfsflottille” vom Melzer-Verlag veröffentlicht. Vorangestellt sind Vorworte von Henning Mankell (schwedischer Theaterregisseur und Schriftsteller), Annette Groth (Bundestagsabgeordnete der Linken), Inge Höger (2005 bis 2006 stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion im Deutschen Bundestag) und Norman Paech (emeritierter deutscher Hochschullehrer und ehemaliger Bundestagsabgeordneter der Linken), der außerdem ein völkerrechtliches Gutachten beigetragen hat.

Die Veröffentlichung ist nicht unparteiisch: Sämtliche Verfasser der Vorworte waren an der Aktion selbst beteiligt. Dementsprechend erfährt der Leser nur bei genauem Lesen des Berichts die Argumente der Gegenseite. Diese lauten: Hauptziel der Aktion sei nicht die Versorgung der notleidenden Bevölkerung im Gaza-Streifen gewesen, sondern die gezielte politische Provokation. Die israelische Regierung habe im Vorfeld angeboten, die Schiffe im israelischen Hafen Ashdod zu entladen und von dort die Ladung in den Gaza-Streifen zu bringen. Die Seeblockade sei grundsätzlich zur Selbstverteidigung zulässig, genau wie die Entscheidung der israelischen Regierung, die Ladung der Schiffe auf gefährliches Material zu kontrollieren.

Die israelischen Soldaten hätten eine so harte Auseinandersetzung nicht erwartet, sondern sich lediglich auf einen Zusammenstoß mit europäischen Friedensaktivisten vorbereitet und seien vom erbitterten Widerstand überrascht worden.. Laut israelischer Darstellung stürzte sich eine mit Messern bewaffnete Menge auf die Soldaten, die mit sogenannten Paintball-Gewehren ausgerüstet gewesen sein sollen und nur für den Notfall Pistolen bei sich trugen. Der israelische Militärsprecher sprach von einem Versuch, die Soldaten zu lynchen.

Der Bericht der UNO-Menschenrechtskommission weist die Rechtfertigungsversuche der israelischen Seite jedoch mit aller Deutlichkeit zurück.

,,Die Kommission ist zur festen Überzeugung gelangt, dass am 31. Mai 2010 in Gaza eine humanitäre Krise herrschte. (. . .) Eine der Folgerungen hieraus ist, dass allein aus diesem Grund die Blockade rechtswidrig ist und nicht rechtmäßig aufrechterhalten werden kann. Dies trifft zu ungeachtet der Argumente, mit denen versucht wird, die Rechtmäßigkeit der Blockade zu begründen.”


Deshalb, so die Kommission weiter, seien Aktionen der israelischen Streitkräfte auf Hoher See grundsätzlich eindeutig rechtswidrig. Eine Rechtfertigung aufgrund des Artikels 51 der Charta der Vereinten Nationen (Recht auf Selbstverteidigung) sei ebenfalls auszuschließen.

,,Israel hat wie jeder andere Staat ein Recht auf Frieden und Sicherheit. Das Abfeuern von Raketen und anderer Kriegsmunition auf israelisches Territorium von Gaza aus stellt eine Verletzung des Völkerrechts dar. Aber Vergeltungsmaßnahmen, die einer kollektiven Betrafung der Zivilbevölkerung von Gaza gleichkommen, sind weder unter den gegebenen noch unter irgendwelchen Umständen rechtmäßig.”

Das Verhalten des israelischen Militärs habe ,,ein Übermaß an vollkommen unnötiger und unglaublicher Gewalt” gezeigt. ,,Es bewies einen unannehmbaren Grad von Brutalität. Ein solches Verhalten kann nicht aus Sicherheits- oder irgendwelchen anderen Gründen gerechtfertigt oder geduldet werden. Es stellt eine schwere Verletzung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts dar.”

Zusammenfassend hält die Kommission fest, ,,dass verschiedene Verletzungen und Vergehen begangen wurden. Sie ist nicht der Meinung, dass sie in der verfügbaren Zeit in der Lage war, ein umfassendes Verzeichnis aller Vergehen aufzustellen. Es gibt jedoch klare Beweise, welche eine strafrechtliche Verfolgung folgender Delikte unter den Bestimmungen von Artikel 147 der 4. Genfer Konvention stützen:

-vorsätzliche Tötung,  -Folter oder unmenschliche Behandlung,  -vorsätzliche Verursachung von großem Leiden oder schwere Verletzungen des Körpers oder der Gesundheit.

(. . .) Alle Passagiere, die sich an Bord der zur Flotille gehörenden Schiffe befanden und die vor der Kommission erschienen, beeindruckten deren Mitglieder als Personen, die aufrichtig dem humanistischen Geist verpflichtet und von einem tiefen und echten Bemühen um das Wohlergehen der Bewohner von Gaza getrieben sind. Die Kommission kann nur der Hoffnung Ausdruck geben, dass die Differenzen ehr kurz- als langfristig gelöst werden können, so dass in der Region Frieden und Harmonie einkehren können. (. . . )”

Hauptopfer des israelischen Angriffs auf die Gaza-Hilfsflottille ist - neben den zu beklagenden Todesopfern - die schwer notleidende Bevölkerung im Gaza-Streifen, der wieder einmal jeglicher Hoffnungsschimmer auf eine Besserung ihrer katastrophalen Lage genommen wurde.


                                

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